Nordrheinische Ärzteversorgung | Eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein | Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Die Nordrheinische Ärzteversorgung

  • ist eine Selbstverwaltungseinrichtung der Ärztekammer Nordrhein, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und besteht seit über 50 Jahren
  • wird von gewählten Mitgliedern und hauptberuflich angestellten Fachkräften verwaltet
  • legt das Vermögen nach Grundsätzen höchstmöglicher Sicherheit und Rendite an
  • erzielt Überschüsse, die ausschließlich den Mitgliedern zugute kommen
  • untersteht der ministeriellen Dienst- und Fachaufsicht
  • ist Mitglied der A B V – Arbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Die Nordrheinische Ärzteversorgung

  • gewährt Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten
  • unterstützt Rehabilitationsmaßnahmen
  • bietet Aufstockung aller Anwartschaften durch ein- und dieselbe Einzahlung ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeit
  • teilt jährlich Renten und Anwartschaften mit
  • berät jedes Mitglied individuell und hilft bei Formalitäten

 

Falls Sie Fragen haben, erreichen Sie uns unter:
(02 11) 43 02 -0

Für Fragen zur Mitgliedschaft und Beitragsentrichtung wählen Sie die Durchwahlnummer: -1265

Die Rentenverwaltung erreichen Sie unter der Durchwahlnummer: -1260