Nordrheinische Ärzteversorgung | Eine Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein | Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Die Nordrheinische Ärzteversorgung wurde im Jahr 1958 als Einrichtung der Ärztekammer Nordrhein gegründet.
Sie gehört zum System der ersten Säule der Alterssicherung für den ärztlichen Berufsstand in Nordrhein.
Die Ärzteversorgung hat die Aufgabe, ihren Mitgliedern und sonstigen nach der Satzung zum Empfang von Leistungen Berechtigten eine adäquate Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren.