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Elektronisches Arbeitgebermeldeverfahren



Das neue elektronische Arbeitgebermeldeverfahren

 

Am 01.01.2008 ist das sogenannte „Gesetz zur Änderung des Vierten Buches des Sozialgesetzbuches und anderer Gesetze“ in Kraft getreten. Dieser Artikel soll dazu beitragen, die von der Gesetzesänderung Betroffenen zu informieren.

 

Das Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber - auch die von Mitgliedern einer berufsständischen Versorgungseinrichtung, die im Angestelltenverhältnis tätig und von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind - elektronisch Meldungen über die rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte zu übermitteln (vgl. im Einzelnen § 28 a Abs. 10 und 11 SGB IV).

 

Bisher erfolgte die Meldung des Arbeitgebers über die rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelte ihrer angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht flächendeckend elektronisch, sondern zu einem nicht geringen Teil in Papierform. Dies wird sich mit dem neuen elektronischen Arbeitgebermeldeverfahren für die Entgeltzeiträume ab dem 01.01.2009 ändern.

 

Das neue Verfahren trägt unter anderem dazu bei, einen reibungslosen Ablauf sowie die korrekte Zuordnung der Rentenversicherungsbeiträge zu gewährleisten und dient somit auch dem Interesse des Mitgliedes. Zudem werden die berufständischen Versorgungswerke zeitnah mit Änderungsmitteilungen sowie weiteren das sozialversicherungspflichtige Entgelt betreffenden Informationen versorgt.

 

Um die zwingend notwendige Teilnahme der berufsständischen Versorgungswerke am gemeinsamen Meldeverfahren zu gewährleisten, wurde die zentrale Annahmestelle für Arbeitgeberdaten gegründet, die sogenannte „Datenservice für berufsständische Versorgungseinrichtungen GmbH“, kurz: DASBV. Diese zentrale Annahmestelle sammelt die Daten der Arbeitgeber und leitet diese an die entsprechenden Versorgungseinrichtungen weiter. Zur eindeutigen Identifikation des jeweiligen Mitgliedes bzw. um es der richtigen berufsständischen Versorgungseinrichtung zuordnen zu können, wird eine spezielle Mitgliedsnummer verwendet. Die neuen Mitgliedsnummern (= alte Mitgliedsnummer mit Anhang) wird den bei der Nordrheinischen Ärzteversorgung versicherten Ärztinnen und Ärzten im Laufe des Monats Oktober 2008 zusammen mit weiteren Erläuterungen durch ein gesondertes Schreiben mitgeteilt.

 

Weitere Informationen und Links finden Sie auf der Internetseite der DASBV - www.dasbv.de -.

 

Dringende Fragen können unter Angabe des Betreffs „DASBV“ über die E-Mail-Adresse
– post@naev.de - an die Nordrheinische Ärzteversorgung gestellt werden.

 

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