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Die Kammerversammlung

Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ist das oberste Organ der Versorgungseinrichtung.

Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl und Abberufung der geschäftsführenden Gremien - des Aufsichtsausschusses und des Verwaltungsausschusses - sowie die Beschlussfassung über Leistungserhöhungen und Satzungsänderungen.

Die Kammerversammlung setzt sich zusammen aus Mitgliedern der Ärztekammer Nordrhein und wird alle fünf Jahre durch die Kammermitglieder gewählt. Sie ist daher das höchste demokratisch legitimierte Organ der Nordrheinischen Ärzteschaft.

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